Informationen der Schulleitung zum Schuljahresstart

09.08.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Liebe Schülerinnen und Schüler,

die Sommerferien neigen sich dem Ende zu. Ich hoffe sehr, dass Sie mit Ihren Familien eine schöne und erholsame Zeit verlebt haben. Wir freuen uns, alle Hittorferinnen und Hittorfer bald wiederzusehen und unsere neuen Fünftklässler endlich an der Schule begrüßen zu dürfen. Das Schuljahr 2020/21 haben wir gründlich vorbereitet, auch wenn dies nicht immer einfach war: allein in der letzten Woche wurden rund 300 Seiten Rechtsvorschriften und Dienstanweisungen veröffentlicht, die immer wieder Umplanungen erforderlich machten.

Obwohl erst ein Teil der von der Landesregierung bekanntgegebenen Personalmaßnahmen umgesetzt wurde, dürfen wir schon jetzt einige neue Lehrkräfte am Hittorf-Gymnasium willkommen heißen:

  • Frau Kamuf (E, BI)
  • Frau Rusche (M, PH, CH)
  • Frau Meuser (M, PH)
  • Frau Guarino Rivas (S)
  • Herr Effer (SP, EK)

Eine Bitte vorab: Sollten Sie Ihren Urlaub in einem Risikogebiet verbracht haben, bitte ich Sie allen Verpflichtungen der Coronaeinreiseverordnung sorgsam nachzukommen und sich entsprechend testen zu lassen. Sie unterstützen damit nicht nur den allgemeinen Infektionsschutz, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung einer weiteren Schulschließung. Auf den Internetseiten https://www.mags.nrw/coronavirus und www.rki.de/covid-19-risikogebiete finden Sie diesbezüglich weitere Informationen.

Eine zweite Bitte: Natürlich dürfen Schülerinnen und Schüler, die nachweislich an COVID-19 erkrankt sind oder unter Quarantäne stehen in keinem Fall das Schulgelände betreten. Auch Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Bis zum Verlassen der Schule sind sie getrennt unterzubringen und angemessen zu beaufsichtigen. Bitte nehmen Sie deshalb unbedingt Abstand davon, Kinder mit unklarem Gesundheitszustand morgens überhaupt in die Schule zu schicken. Nach wie vor haben wir eine dünne Personaldecke und möchten die vorhandenen Kräfte möglichst zielgerichtet einsetzen.

In beiden Fällen danke ich Ihnen schon jetzt ausdrücklich für die Unterstützung unserer Arbeit.

Unterricht nach Stundentafel

Im Schuljahr 2020/21 soll der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Die Landesregierung hat dazu die bisherigen Infektionsschutzkonzepte dahingehend modifiziert, dass alle Schüler simultan in festen Klassen-, Differenzierungs-, Kurs- und Ganztagsgruppen am Hittorf bzw. an einem Kooperationsgymnasium unterrichtet werden, so dass die üblichen Stundentafeln umgesetzt werden können.

Sollte Präsenzunterricht auch nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten aus Gründen des Infektionsschutzes oder aufgrund fehlender Präsenzlehrkräfte nicht möglich sein, findet Distanzunterricht statt. Für diesen gibt es seit dem 01. August 2020 einen punktuell veränderten Rechtsrahmen:

  • Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler wie der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig.
  • Die Schulleitung richtet den Distanzunterricht auf der Grundlage eines pädagogischen und organisatorischen Plans ein und informiert die zuständige Schulaufsicht sowie die Eltern hierüber.
  • Distanzunterricht soll dann digital erteilt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, also insbesondere eine ausreichende technische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte gewährleistet ist.
  • Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Distanzunterricht.
  • Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Klassenarbeiten finden in der Regel im Präsenzunterricht statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsbewertung möglich.

Infektionsschutz und Hygiene

Um die Gesundheit der Lehrkräfte, der Schülerinnen und Schüler, sowie aller am Schulleben Beteiligten sicherzustellen und das Risiko einer Corona-bedingten Schulschließung zu minimieren hat die Landesregierung verbindliche Infektionsschutzmaßnahmen für alle öffentlichen Schulen beschlossen. 

Mund-Nasen-Schutz:

Auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und auch im Unterricht besteht durchgängig die Pflicht zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung. Wichtig ist, dass diese korrekt angelegt wird und sowohl den Mund als auch die Nase jederzeit vollständig bedeckt. Gesichtsvisiere o.ä. sind kein zulässiger Ersatz für eine Mund-Nasen-Bedeckung.

Ausnahmen von dieser Regelung kommen nur in Frage für

  • praktischen Sportunterricht (s. unten), 
  • den Verzehr eines Pausensnacks auf dem Außengelände, wenn dabei der Abstand von 1,5 Metern zu allen Mitschülern gewahrt wird und 
  • kurzes Trinken am eigenen Sitzplatz im Unterrichtsraum bei sichergestellter Lüftung und möglichst starker Abwendung von den Mitschülern.

Bei akutem Unwohlsein können sich Schüler jederzeit an die Lehr- oder Aufsichtspersonen wenden, damit diese über ein Verlassen des Unterrichtsraums oder weitere Maßnahmen entscheiden.

Die Eltern bzw. die volljährigen Schüler sind für die Beschaffung des Mund-Nasen-Schutzes verantwortlich und sollten dabei auch an das Mitgeben/Mitführen einer Ersatzmaske denken, z.B. für den Fall einer Beschädigung oder Durchfeuchtung. Im Schulsekretariat stehen – ausdrücklich nur für Notfälle – wenige Einmalmasken als Reserve zur Verfügung. 

Für weitere Informationen zum hygienisch einwandfreien Umgang mit Mund-Nasen-Bedeckungen empfiehlt das Schulministerium die Internetseite https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/verhaltensregeln/mund-nasenbedeckungen.html?L=0#c12767

Sitzordnung:

In allen Klassen und Kursen wird eine feste Sitzordnung mit frontaler Ausrichtung zur Tafel festgelegt. Diese wird vom Lehrer zusammen mit der Anwesenheitsliste dokumentiert und steht im Bedarfsfall für die Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten zur Verfügung.

Durchlüftung:

Alle Unterrichtsräume werden in Verantwortung der jeweiligen Lehrkraft wirksam und regelmäßig (Anfang, Mitte und Ende einer jeden 45-Minuten-Einheit) durchlüftet.

Weitere Hygienemaßnahmen:

Bezüglich aller weiteren Hygienemaßnahmen wurde die Veröffentlichung einer Neuregelung für Dienstag, 11.08.2020 angekündigt. Auch wenn damit zu rechnen ist, dass Grundregeln (Händewaschen/Desinfizieren, Niesen in die Ellenbeuge, …) bestehen bleiben, gibt es viele offene Fragen: Müssen die Tischoberflächen vor jedem Schülerwechsel desinfiziert werden? Dürfen Duden, Sportgeräte oder Experimentiermaterialien nacheinander von verschiedenen Schüler benutzt werden oder bedarf es einer zwischenzeitlichen Desinfektion? …

Wir informieren Sie zeitnah, sobald uns weitere Maßgaben vorliegen.

Sportunterricht

Aufgrund fehlender Aerosolmessverfahren ist der Schulträger derzeit nicht in der Lage die Wirksamkeit von Durchlüftungsmaßnahmen in den Turnhallen zu beurteilen. Daraus ergibt sich, dass praktischer Sportunterricht (ohne Mund-Nasen-Schutz) bis auf Weiteres nur auf dem Außengelände, im Stadion Hohenhorst oder weiteren Außensportstätten möglich ist. Bei Witterungsproblemen oder einer Überbelegung der Außenbereiche kommt deshalb nur sporttheoretischer Unterricht oder ggf. die Durchführung körperlich einfacher Übungen (mit Mund-Nasen-Schutz) infrage. Einzige Ausnahme ist der praktische Schwimmunterricht im Südbad, den der Schulträger – unter engen Auflagen – für prinzipiell zulässig hält.

Die Sportlehrkräfte erarbeiten nun auf Grundlage der sehr kurzfristig mitgeteilten Umstände ein angepasstes Konzept und informieren die Schülerinnen und Schüler, z.B. im Hinblick auf notwendige Sportkleidung.

Schulmensa und Bistro

Auch der Mensabereich kann bezüglich der Aerosolproblematik derzeit nicht beurteilt werden mit der Folge, dass die Ausgabe eines Mensaessens und der übliche Buffetbetrieb nicht möglich sind. Ob, wann und unter welchen Bedingungen wenigstens ein Außenverkauf von Bistrowaren möglich ist, konnte noch nicht abschließend mit der Stadt und dem Caterer geklärt werden. Sonderregelungen zum Verlassen des Schulgeländes, z.B. zum Kauf von Backwaren beim gegenüberliegenden Bäcker, sind aus Gründen des Infektionsschutzes ebenfalls nicht möglich. 

Bis auf Weiteres muss ich Sie deshalb bitten, Ihrem Kind einen ausreichenden Pausensnack mitzugeben. Dieser kann – siehe oben – auf dem Außengelände mit abgenommenem Mund-Nasen-Schutz verzehrt werden, wenn sichergestellt ist, dass dabei ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen anderen Personen gewahrt bleibt. Ich bin mir darüber im Klaren, dass dies gerade für eine Ganztagsschule ein wenig befriedigender Umstand ist, den wir rasch ändern wollen.

Aufsichten

Um alle Schülerinnen und Schüler bei den geänderten schulischen Abläufen zu unterstützen und gleichzeitig die Einhaltung von Mindestabständen und Maskenpflicht im Auge zu behalten, werden wir die Anzahl der Aufsichten deutlich erhöhen. Da wir die Arbeitskraft der Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich auf den Unterricht konzentrieren wollen, suchen wir noch engagierte Eltern, die uns tages- oder stundenweise unterstützen können, ggf. auch gegen angemessene Aufwandsentschädigung. Falls Sie Zeit und Interesse haben, melden Sie sich doch bitte bei Frau StD Kohs unter skohs(at)hittorf.schulen-re.de oder über unser Sekretariat.

Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern

Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht.

Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen finden die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 SchulG) mit folgender Maßgabe Anwendung: Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Entsprechende Pflichten gelten für volljährige Schülerinnen und Schüler. Die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen dann darlegen, dass wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen.  Besucht die Schülerin oder der Schüler die Schule länger als sechs Wochen nicht, soll die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. 

Für die Schülerin oder den Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Hierzu gehört auch der Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.

Schutz vorerkrankter Angehöriger, die mit Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft leben

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen.

Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Eine Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich die oder der Angehörige aufgrund des individuellen Verlaufs ihrer oder seiner Vorerkrankung vorübergehend in einem Zustand erhöhter Vulnerabilität befindet. Die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.

Corona-Warn-App

Die Corona-Warn-App kann bei der Eindämmung der Pandemie einen zusätzlichen Beitrag leisten, indem sie schneller als bei der klassischen Nachverfolgung Personen identifiziert und benachrichtigt, die eine epidemiologisch relevante Begegnung mit einer Corona-positiven Person hatten. Zudem hilft sie, den zeitlichen Verzug zwischen dem positiven Test einer Person und der Ermittlung und Information ihrer Kontakte zu reduzieren. Die Nutzung der App wird deshalb – trotz der in den Medien diskutierten Schwierigkeiten – allen am Schulleben Beteiligten empfohlen. Die schulische Handyordnung steht der Nutzung der Corona-Warn-App nicht entgegen, da diese im Hintergrund läuft und keine aktive Bedienung des Gerätes erfordert.

Unterrichtsbeginn

Für unsere neuen Fünftklässler startet der Unterricht – wie bereits mitgeteilt – am Mittwoch, 12.08.2020 je nach Klasse um 10:15 bzw. 10:45 Uhr auf dem Schulhof.

Schülerinnen und Schüler der Klassen 6 bis 9 starten von 08:00 bis 09:30 Uhr zunächst mit zwei Klassenleitungsstunden in den auf DSB ausgewiesenen Räumen.

Die Jahrgangsstufe EF startet in der alten Turnhalle (TH3) in der 1.-4. Stunde mit einer Stufenversammlung. 

Die Schülerinnen und Schüler der Q-Phasen haben in der 1.+2. Stunde eine Stufenversammlung (Q1: TH2, Q2: Aula) und anschließend Unterricht nach Plan, allerdings keinen Sportunterricht.

Sobald uns weitere Vorgaben vorliegen, werden wir Sie zeitnah über die hausinternen Umsetzungen informieren. Bitte schauen Sie deshalb auch weiterhin regelmäßig in Ihr Emailpostfach bzw. auf die Schulhomepage. Generell werden wir uns darauf einstellen müssen, dass uns der Umgang mit dem Corona-Virus weiterhin viel Flexibilität und Pragmatismus abverlangen wird. Solange beides zur Bildung unserer Hittorferinnen und Hittorfer beiträgt, zähle ich nach wie vor auf die Unterstützung aller Mitglieder der Schulgemeinde. Allen einen guten Start!

Mit freundlichen Grüßen

OStD Dr. Michael Jentsch