Informationen der Schulleitung nach den Herbstferien

23.10.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

ich hoffe, dass Sie – trotz aller Einschränkungen – schöne Herbstferientage verbringen konnten. Wie Sie aus den Medien entnommen haben, hat sich zwischenzeitlich aber leider eine deutlich verschärfte Pandemiesituation ergeben, die auch einige schulische Konsequenzen für die kommenden Unterrichtswochen erfordert:

Corona-Einreiseverordnung

Für einige von Ihnen werden die Herbstferien mit einem Auslandsaufenthalt verbunden gewesen sein. 

Vielleicht waren Sie dabei in einem Risikogebiet bzw. in einer Region, die während Ihres Aufenthalts zum Risikogebiet erklärt wurde. Risikogebiete sind nach §2 Abs. 3 der CoronaEinrVO Staaten oder Regionen außerhalb Deutschlands, für welche zum Zeitpunkt der Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundeministerium für Gesundheit gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern; sie wird durch das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht.

Eine aktuelle Liste können Sie hier herunterladen: 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Für alle Reiserückkehrer aus einem ausgewiesenen Risikogebiet ergeben sich u.a. Quarantäne- und Meldepflichten gegenüber dem Gesundheitsamt. Auf der folgenden Seite des Bundesgesundheitsministeriums können Sie sich im einzelnen informieren:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html#c18624

Diese Pflichten gelten auch für alle Schülerinnen und Schüler, die aus einem Risikogebiet eingereist sind. Sie dürfen während der Quarantäne nicht das Schulgelände betreten und erhalten in dieser Zeit Distanzunterricht. Für unsere schulische Sicherheit ist es von größter Wichtigkeit, dass diese Verordnung von allen beachtet und umgesetzt wird. Jeder Verstoß hätte erhebliche (schul-)rechtliche Folgen!

Maskenpflicht im Unterricht

Die Pflicht zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung gilt nach den Herbstferien wieder durchgängig während des gesamten Unterrichts (und natürlich weiterhin auf dem Schulgelände). 

Befreiungen kommen nur aus medizinischen Gründen infrage und müssen vorab durch Vorlage eines aussagekräftigen und individuellen Attests bei der Schulleitung beantragt werden. Rechtwidrig sind z.B. aus dem Internet heruntergeladene Schreiben in die lediglich der Name des Kindes eingetragen wird. 

Dort wo Befreiungen medizinisch erforderlich und entsprechend seriös attestiert sind, ist ersatzweise ein Ganzgesichtsvisier zu tragen und – durch geeignete Sitzplatzwahl – ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Mitschülern einzuhalten.

Unsere gar nicht mehr so geringen Erfahrungen im unterrichtlichen Umgang mit Masken zeigen, dass die Schülerinnen und Schüler die Mund-Nasen-Bedeckung viel weniger problematisieren als einige Eltern. Ich bitte Sie: Unterstützen Sie uns, indem Sie Ihrem Kind die Notwendigkeit und den Sinn der Maske verdeutlichen, den alle ernstzunehmenden Studien deutlich nachweisen. In den Herbstferien wurde dies z.B. durch einen Coronafall im Jahrgang 8 deutlich, auf den dank #maskeauf vom Gesundheitsamt niederschwellig reagiert werden konnte.

Wie schon nach den Sommerferien werden wir durch situative „Maskenpausen“ auf dem Schulhof dafür sorgen, dass alle Schülerinnen und Schüler leistungsfähig durch den Schultag kommen. Die niedrigeren Außentemperaturen bedeuten in dieser Hinsicht sicher auch eine gewisse Erleichterung.

Infektionsschutz auf und vor dem Schulgelände

Zum Herbstferienende möchte ich auch noch einmal an weitere bekannte Infektionsschutzmaßnahmen auf dem Schulgelände erinnern, z.B. 

· an das Händewaschen und -desinfizieren beim Betreten des Schulgeländes, nach jedem Toilettengang, nach jedem Naseputzen, nach jedem Kontakt mit Abfall sowie vor dem Essen. Die Hände sollen dabei von allen Seiten gründlich benetzt werden, die Einwirkzeit der Seife bzw. des Desinfektionsmittels soll 20-30 Sekunden nicht unterschreiten,

· an das Husten und Niesen in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch,

· an die 1,5-Meter-Abstandsregelung, die gerade in Treppenhäusern und anderen Engstellen einige Aufmerksamkeit verlangt, 

· an das generelle Rechts-Geh-Gebot in allen Gebäudeteilen und die Wegeregelungen im Neubau (vorderes Treppenhaus: aufwärts, hinteres Treppenhaus: abwärts),

· und an die Vorgabe, dass der Mund-Nasen-Schutz in den Außenpausen nur kurzfristig zum Essen herabgenommen werden darf, wenn dabei durchgängig ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Mitschülern eingehalten wird. Anders als in den o.g. situativen und vom Lehrer während des Unterrichts veranlassten „Maskenpausen“ ist dies in den großen Pausen gemeinsam mit 1055 weiteren Schülern auf dem Schulhof nämlich gar nicht so einfach.

Die Einhaltung strenger Infektionsschutzmaßgaben auf dem Schulgelände ist nur begrenzt wirksam, wenn außerhalb des Schulgeländes nicht ebenfalls auf die bekannten AHA-Regeln des Alltagslebens geachtet wird. Dies gilt nicht nur für die „knubbelige“ Zeit zu Schulbeginn und -ende, sondern auch für manch einen Oberstufenschüler während der großen Pausen. Gerade in Anbetracht der ungünstigen Pandemielage bitte ich nachdrücklich um Beachtung: auf dem Gehweg, an der Bushaltestelle, beim Bäcker gegenüber, etc. 

Lüften vs. Raumtemperatur

Das neue Lüftungskonzept des Umweltbundesamtes und des MSB sieht vor, dass ca. alle 20 Minuten eine Stoßlüftung und eine möglichst ständige Querlüftung der Unterrichtsräume erfolgt. Dies hatten wir bereits seit längerem so umgesetzt. Neu ist, dass nunmehr auch „während der gesamten Pausendauer … mit weit geöffneten Fenstern“ zu lüften ist. 

Dies bringt zunächst ein Sicherheitsproblem mit sich, da nunmehr Schüler zum Pausenende in einen Raum mit weit geöffneten Fenstern kommen ohne dass zu diesen Zeitpunkt immer schon eine Lehrkraft anwesend sein wird. Ich ordne deshalb an, dass

1. diejenigen Schüler, die einen Raum zum Pausenende als erste betreten, unmittelbar alle Fenster schließen (ohne sich dabei heraus zu lehnen oder gar auf die Fensterbank zu steigen).

2. Sollte die Fensterschließung – z.B. wegen der Nicht-Erreichbarkeit der Griffe für kleinere Schüler, des Klemmens eines Fensterflügels oder eines anderen Defekts – nicht möglich sein, müssen alle in den Raum kommenden Schüler einen Mindestabstand von 1 Meter zu allen Fenstern einhalten.

Die Klassen- und SII-Deutschkurslehrkräfte werden alle Schüler auf diese Sicherheitsregeln hinweisen; bitte besprechen Sie sie aber auch schon vorab zuhause.

Das zweite Problem ist das zu erwartende Absinken der Raumtemperatur. Frau Schulministerin Gebauer benannte auf ihrer Pressekonferenz hier einen Wert von „2 bis 3 Grad“, den ich im Winter und vor allem nach einer 25-Minuten-Pause für unrealistisch halte. Ich habe bei der Bezirksregierung angefragt ab welcher „Grenztemperatur“ Unterricht wegen zu großer Kälte abgesetzt werden muss. Unabhängig davon sind natürlich individuelle Befreiungen bei zu starkem Frieren jederzeit möglich. Bis zum tiefen Winter ist es aber noch einige Wochen hin – bitte denken Sie aber jetzt schon daran ihrem Kind immer hinreichend warme und bequeme Kleidung für die ungewohnt kühlen Unterrichtsstunden mitzugeben.

Regenpausen

Trotz intensiver Bemühungen und gesicherter Finanzierung über den Förderverein wird uns die Errichtung eines Zeltes auf dem Schulgelände nicht ermöglicht. Neben den Klassen- und Kursräumen steht uns deshalb für Regenpausen lediglich die kleine Turnhalle TH3 als Ersatz-Pausenhalle zur Verfügung. Diese darf aufgrund einer Vorgabe des Ordnungsamtes aber nur mit maximal 34 Schülern belegt werden – bei durchgängiger Maskenpflicht und nur 25-minütiger Nutzungsdauer. Die Mensa und die Lounge können nicht genutzt werden, da dort die Warmessensausgabe stattfinden soll (s.u.) und die Hygienevorgaben eine gleichzeitige Pausennutzung ausschließen. 

Wir werden daher bis Montag einen Regenpausenplan für den Bedarfsfall erarbeiten. Schon jetzt ist aber absehbar, dass viele Schüler die Pause trotz Regen auf dem Hof verbringen müssen und dafür angepasste Kleidung benötigen.

Ich bedauere dies sehr.

Sportunterricht

Die angespannte Infektionslage erlaubt es nicht, den Schulsport ohne Einschränkungen stattfinden zu lassen. Allerdings findet der sportpraktische Unterricht witterungsbedingt in der Regel in der Sporthalle statt, die dabei möglichst intensiv gelüftet wird. Dies wird zu kälteren Temperaturen als üblich führen; bitte bedenken Sie dies bei der Auswahl der Sportkleidung Ihrer Kinder. Sportarten, die zu hoher körperlicher Belastung bei gleichzeitig engem Körperkontakt führen, können derzeit nicht in Schulsporthallen betrieben werden (Fußball, Handball, Basketball, Ringen/Kämpfen, …).

Mittagessen für Schüler der Klassen 5 bis 7

In Gesprächen mit der Stadt und dem Caterer hatten wir alles für die Ausgabe eines warmen Mittagessens an den kommenden Langtagen Montag, Mittwoch und Donnerstag vorbereitet. Wie üblich sollte zeitversetzt in der 6. oder 7. Stunde gegessen werden und zwar in Sitzinseln, die so eingerichtet gewesen wären, dass immer nur Kinder der eigenen Klasse enger beieinander sitzen.

Die gestern verkündete und ab Montag geltende Neuregelung der Coronabetreuungsverordnung macht dies nun nicht mehr möglich. Die Mensa muss zunächst so umgebaut werden, dass Einzelplätze mit einem Sitzabstand von 1,5 Metern zu allen Nachbarn entstehen und durch Spuckschutztrennwände sichergestellt ist, dass sich gegenübersitzende Schüler nicht gegenseitig infizieren können. Dieser Umbau wird im Laufe des Mittwochs abgeschlossen sein.

Beginnend am Donnerstag kann dann ein warmes Mensaessen für maximal 120 Kinder pro Tag ausgegeben werden. Es handelt sich um ein Tellergericht mit einer Standard- und einer Veggie-Variante und der Möglichkeit eines Nachschlags für besonders hungrige Hittorfer.

Aus Gründen der Logistik und der Kontaktnachverfolgung ist nunmehr eine Voranmeldung erforderlich, die die Stadt wie folgt beschreibt:

· Die Eltern melden sich auf der Internetseite www.schulmensa.net/recklinghausen wie folgt an:
Benutzername: Kartennummer
Passwort: Geburtsdatum des Kindes (TT.MM.JJJJ)

· Es wird daraufhin der Speiseplan angezeigt. Dann klickt man auf das Menü, was man bestellen möchte, geht danach zur „Kasse“ und schließt die Bestellung ab. Der Betrag wird direkt vom Guthaben abgebucht.

· In der Mensa lassen die Kinder dann ihre Karte einlesen und es sollte angezeigt werden, welches Essen vorbestellt wurde.

Da wir bislang ein vorbestellungsfreies Essen in Buffetform angeboten haben, gibt es keine schulischen Vorerfahrungen bezüglich des Anmeldesystems. Ich muss Sie deshalb bitten sich bei Problemen ggf. direkt unter Carolin.Nejedli(at)recklinghausen.de an die zuständige Mitarbeiterin der Stadt Recklinghausen zu wenden.

Die sehr geringe Zahl an Vorbestellungen, die jetzt schon für Montag oder Mittwoch im System vorgenommen wurden, werden automatisch gelöscht (und natürlich nicht in Rechnung gestellt). Als Ersatz muss ich Sie und alle anderen an diesen beiden Tagen leider noch einmal auf unser Bistro verweisen, das seinen Betrieb in der gewohnten Form fortsetzen wird.

Schutz vorerkrankter Schüler sowie Schutz vorerkrankter Angehöriger, die mit Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft leben 

Die bisherigen Regelungen gelten unverändert weiter. Aufgrund von Rückfragen möchte ich diese noch einmal stichpunktartig zusammenfassen:

· Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht.

· Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Eltern, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Entsprechende Pflichten gelten für volljährige Schülerinnen und Schüler. Besucht die Schülerin oder der Schüler die Schule länger als sechs Wochen nicht, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

· Für die Schülerin oder den Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht; ersatzweise wird Distanzunterricht wahrgenommen. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen, allerdings werden diese ggf. an die medizinischen Erfordernisse angepasst.

· Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen. Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten besonderen Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. 

Wir halten zusammen

Die Corona-Fallzahlen steigen und unsere Gesellschaft steht im Herbst und Winter vor einer großen Herausforderung – mit ihr auch das Hittorf-Gymnasium, die Schule Ihrer Kinder. 

Es ist zu befürchten, dass die schulischen Ressourcen an vielen Stellen nicht reichen werden, um optimale oder auch nur befriedigende Lösungen erreichen zu können. Mitunter stehen sich gegenläufige Interessen gegenüber, z.B. die Warmessensausgabe an den drei wöchentlichen Langtagen und der Wunsch anderer, den Mensabereich in Regenpausen lieber als Aufenthalt und „Dach über dem Kopf“ nutzen zu können. Oft konnten Probleme über den Sommer nicht gelöst werden, obwohl wir viel Arbeit investiert haben. Dies ist kein Ergebnis schulischer Nachlässigkeiten, sondern Ausdruck der Komplexität der Probleme, vor die das Coronavirus unsere Gesellschaft und unsere Schule stellt. Ein Beispiel ist hier etwa der indirekte Versand von Elterninformationen über IServ bzw. Klassenverteiler; die zuletzt extra hierfür von der Stadt beschafften DSB-Lizenzen können immer noch nicht genutzt werden, da die spezifische Software nicht stabil genug funktioniert. Viele andere Beispiele (Lehrerfortbildungen zum Distanzlernen, IPads für bedürftige Familien, Microsoft 365-Lizenzen, …) kommen den am Schulleben Beteiligten sofort in den Sinn.

Zusammenhalt heißt, diese Probleme rund um das Corona-Virus nicht zu Problemen zwischen den Menschen, den Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften und den Eltern zu machen. Dazu können alle beitragen, indem wir nicht zusätzliche Kontroversen von außen in die Schule bringen, sondern dem Hittorf eine Fokussierung auf seine pädagogischen Aufgaben ermöglichen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen zeigen, dass sich alle bestmöglich um ihre Interessen und Bedürfnisse kümmern, dabei aber auch die Belange anderer im Blick haben. Lassen Sie uns als Eltern und Lehrer Solidarität, Umsicht und Vernunft vorleben. Lassen Sie uns zusammenhalten!

Mit freundlichen Grüßen

OStD Dr. Michael Jentsch